Welches
Unternehmen träumt nicht davon, seine Rentabilität
zu verdoppeln?
Dies
ermöglicht der ESOP-Mitarbeiterbeteiligungsplan in
den meisten europäischen Ländern, in Abhängigkeit
von den Steuersätzen auf Gewinne und Unternehmensdividenden.
Es
ist bekannt, dass jede Art von Firmeninhaber ihre
eigenen besonderen Formen der Steuertechnik hat. Ob
es sich um eine große internationale Firmengruppe,
den individuellen Inhaber oder das Familienunternehmen
handelt, sie alle haben ihre eigenen Methoden.
Dagegen
wird im Allgemeinen ignoriert, dass die Mitarbeiter-beteiligung
besonders wirksame Mechanismen für KMU bietet.
Tatsächlich
bietet das bestehende Steuersystem Anreize für die
Mitarbeiterbeteiligung und den Abbau von Vermögens-ungleichheiten.
Und dies ohne eine besondere neue Gesetzgebung. Diese
Besonderheit ist die Ursache für den Erfolg der ESOP-Mitarbeiterbeteiligungspläne.
Der
ESOP-Plan ermöglicht es nämlich, den Gewinn des Unternehmens
in Form von zusätzlichen Rentenbeiträgen für die Mitarbeiter-Eigentümer
des Unternehmens abzuführen. Sobald der Gewinn abgeführt
wurde, gibt es keine Versteuerung des Gewinns oder
der Dividenden mehr. So einfach ist das.
Dadurch
ist der ESOP-Plan einfacher und effektiver als jede
andere Mitarbeiterbeteiligung in KMU und für die Bereitstellung
von Eigenkapital. Dies
ist seit 1974 einer der beiden Schlüssel zum Erfolg
der ESOP-Pläne in KMU in den USA.
Deshalb gibt es in den USA 14 Millionen Mitarbeiteraktionäre
in ESOP-Plänen, verglichen mit knapp einer Million
Mitarbeiteraktionäre in KMU in Europa, obwohl die
US-Bevölkerung nur halb so groß ist wie unsere.
Die
Steuertechnik wird oft angeprangert. In vielen Fällen
ermöglicht sie eine Steuersenkung zugunsten privater
Interessen zu Lasten des öffentlichen Interesses.
Bei
der Steuertechnik der Mitarbeiterbeteiligung ist das
völlig anders. Diese kommt allen Beschäftigten und
dem öffentlichen Interesse zugute. Tatsächlich zeigen
alle Studien, dass sie zum allgemeinen Wohlbefinden
und zur Verringerung von Ungleichheiten beiträgt.
Die
Steuertechnik der Mitarbeiterbeteiligung ist eine
rechtschaffene Steuertechnik.
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